6. Allgemeines Der Aufbau dieser Urteilsbegründung folgt grundsätzlich derjenigen der Vorinstanz. Die beiden hier zu beurteilenden Sachverhaltskomplexe werden jeweils unmittelbar anschliessend an das Beweisergebnis rechtlich gewürdigt. Hinsichtlich der theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung und der Methode der Aussageanalyse kann auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz (E.III.1. und 2. des angefochtenen Urteils, pag. 413 ff.) verwiesen werden.