1. Der A.________ mit Urteil des Untersuchungsrichteramtes IV Berner Oberland vom 06.05.2010 für eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen à CHF 50.00 gewährte bedingte Vollzug wird nicht widerrufen. 2. A.________ wird verwarnt. 3. Die Probezeit wird um 18 Monate verlängert. 4. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden A.________ auferlegt. [Reduzierte Verfahrenskosten] IV. 1. Die amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwalt B.________ werden wie folgt bestimmt: