2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 3‘080.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 44 Tage festgesetzt. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt. 4. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 5‘800.00 und Auslagen von CHF 1‘884.40, insgesamt bestimmt auf CHF 7‘684.40. [Reduzierte Verfahrenskosten] III.