I. Formelles 1. Erstinstanzliches Urteil 1.1 Mit Urteil vom 29. April 2015 erkannte das Regionalgericht Oberland (Einzelgericht), was folgt (pag. 386 ff.): « I. A.________ wird freigesprochen: 1. von der Anschuldigung der Drohung, angeblich begangen am 29.04.2013 in ________, z.N. F.________; 2. von der Anschuldigung der einfachen ev. groben Verkehrsregelverletzung durch ungenügenden Abstand beim Wiedereinbiegen nach dem Überholen, angeblich begangen am 26.07.2012, ________;