1. zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 500.00, ausmachend total CHF 90‘000.00; der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt; 2. zur Bezahlung der auf ihn entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten, total ausmachend CHF 7‘225.35; 3. zur Bezahlung von 7/8 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 4‘000.00, ausmachend CHF 3‘500.00; die verbleibenden Verfahrenskosten von CHF 500.00 (1/8 von CHF 4‘000.00) trägt der Kanton Bern. II. Die Zivilklage der C.________ AG wird gutgeheissen und