20 Sowohl die Berechnung der Vorinstanz als auch diejenige der Generalstaatsanwaltschaft beruhen letztlich zwingendermassen auf Annahmen. Grundsätzlich müsste auf die aktuellen Verhältnisse abgestellt werden. Der Jahresabschluss des Jahres 2016 liegt allerdings noch nicht vor. Zwischen den einzelnen Geschäftsjahren kann es grosse Schwankungen geben. Eine präzise Rechnung ist daher von vornherein gar nicht möglich. Die Kammer verzichtet deshalb darauf, ohne Gewissheit eine detaillierte Rechnung anhand der Jahresgewinne vorzunehmen.