__ AG selbst darüber bestimmen, wie hoch sein Lohn sei, was ausbezahlt werde und was im Unternehmen verbleibe. Für die Berechnung der Tagesatzhöhe seien auch die Jahresgewinne der I.________ AG zu berücksichtigen. Dass der Beschuldigte sein Einkommen frei steuern könne, zeige sich auch daran, dass er sich kurz nach der erstinstanzlichen Hauptverhandlung im Juni 2015 eine Dividende von CHF 250‘000.00 ausbezahlt habe. Der der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Beschuldigten im Jahr 2015 entsprechende Tagessatz belaufe sich auf CHF 800.00.