18. Täterkomponenten 18.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft, was sich neutral auswirkt. Im Übrigen ist bezüglich seines Vorlebens und seiner persönlichen Verhältnisse auf den Leumundsbericht vom 30. Dezember 2016 (pag. 18 774 ff.) zu verweisen. Diese geben zu keinen besonderen Bemerkungen Anlass und wirken sich nicht auf die Strafzumessung aus. 18.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Der Beschuldigte hat im Unterschied zu sämtlichen andern Beteiligten die deliktische Tätigkeit, soweit aus den Akten ersichtlich, von sich aus ohne äusseren Anlass eingestellt.