18 der Privatklägerin erhält. Dennoch wären die Taten für den Beschuldigten vermeidbar gewesen. Das Geschäft mit der Privatklägerin war für die I.________ AG nicht gerade zu existentiell. Eine Meldung an die Privatklägerin wäre zumutbar gewesen. 17.3 Tatverschulden Im Verhältnis zum Strafrahmen handelt es sich insgesamt um ein leichtes Tatverschulden.