Der Beschuldigte hingegen verstrickte sich bei der Erklärung der Zahlungsgründe in Widersprüche. Die Kammer erachtet es als erstellt, dass, wie von E.________ ausgesagt, sämtliche Zahlungen der I.________ AG an ihn auf unzulässigen Preisabsprachen fussten. Er gab an, es seien acht bis zehn Offerten angepasst worden. Darauf ist abzustellen. Die Zahlungen der I.________ AG wurden nicht aus deren Marge vorgenommen, sondern wurden der Privatklägerin in Form von höheren Preisen verrechnet. Schliesslich hätte es keinen Grund gegeben, weshalb die gut positionierte I.________ AG aus ihrer Marge hätte so hohe Zahlungen vornehmen sollen um mehr Aufträge zu erhalten.