___ und von E.________. Sogar der Beschuldigte sagte einmal, dass es theoretisch möglich gewesen wäre, dass E.________ eine Offerte erhöht, wenn er das Projekt allein betreut hat (pag. 05 004 083 Z. 240 f.). Auch dass nach Angabe des Beschuldigten immer seine Mitarbeitenden Offerten ausfertigten, weist nicht daraufhin, dass eine Anpassung einer Offerte unmöglich gewesen wäre. So war es dem Beschuldigten als Vorgesetzter ohne weiteres möglich, die Anweisung zu erteilen, auf welche Höhe eine Offerte anzupassen ist. Auch mussten Offerten nicht zwingend schriftlich erfolgen.