Der Beschuldigte behauptete, sämtliche Mitarbeiter der I.________ AG seien über die Kommissionszahlungen an E.________ und deren Grund informiert gewesen (pag. 05 004 005 Z. 181 ff.). Nicht zu erklären vermochte er, weshalb dann die Zahlungen an E.________ bzw. die Zahlungsgründe anhand von fiktiven Rechnungen verschleiert wurden (vgl. pag. 05 005 085 Z. 292). Überhaupt gab der Beschuldigte auf heikle Fragen häufig keine Antwort (z.B. pag. 01 004 081 Z. 150, pag. 05 004 085 Z. 309, pag. 05 004 108 Z. 85). Insgesamt erscheinen die Aussagen des Beschuldigten in weiten Teilen unglaubhaft.