_ gehandelt. Anlässlich seiner ersten Einvernahme bei der Polizei erklärte er, die Zahlungen seien für den Erhalt von Aufträgen bei der Privatklägerin erfolgt (pag. 05 004 003 Z. 65 f.). Gegenüber der Staatsanwaltschaft sagte er dann aus, es sei hauptsächlich um die Vermittlung von Kontakten zu ausländischen Wiederverkäufern gegangen, was ihm bei der Polizei nicht so präsent gewesen sei (pag. 05 004 079 Z. 68 ff. und pag. 05 004 082 Z. 168 f.). Er erklärte mehrfach, er habe sich die Kundenbeziehung zur Privatklägerin nicht zerstören lassen wollen. Diese sei existentiell gewesen (pag. 05 004 003 Z. 85 ff., pag. 05 004 088 Z. 403 f.).