Die Aussagen von E.________ stimmen denn auch mit anderen Beweismitteln bzw. Indizien überein. So wurde beispielsweise praktisch dasselbe Vorgehen bei den Preisabsprachen respektive Erhöhung von offerierten Preisen geschildert, welches E.________ selbst und die zwei weiteren Beschuldigten F.________ und G.________ für andere Lieferanten bestätigen. Die Angaben von E.________ zu den Zuständen und Abläufen in der Abteilung Procurement .________ der Privatklägerin stimmen mit denjenigen der Zeugin O.________ überein. Beide geben an, dass E.________ auch alleine Projekte betreute (vgl. z.B. pag. 18 311 f. und pag. 18 301 Z. 65).