Bei diesen Aussagen belastete er sich selbst. Es erscheint nicht nachvollziehbar, dass er das tun würde, ohne dass das Gesagte tatsächlich zutrifft. Hätte er doch grösstes Interesse daran gehabt, bei der weniger verfänglichen Version, wonach die Zahlungen nicht im Zusammenhang mit Preisabsprachen standen, zu bleiben. Seine Aussagen waren in der Folge gleichbleibend. Dass er sich rund sechs Jahre nach den Taten nicht mehr an alle einzelnen Absprachen mit dem Beschuldigten im Detail erinnern konnte, ist nachvollziehbar und tut der Glaubhaftigkeit der Aussagen keinen Abbruch. Die Aussagen von E._____