Bei seiner zweiten Einvernahme gab E.________ an, seine Verbindung zu Osteuropa sei eine Frau aus der Slowakei, die früher in J.________ in einem Restaurant gearbeitet habe (pag. 05 001 041 Z. 457 ff.). Er habe für die I.________ AG Konzeptstudien für Marketingprojekte erstellt. Er und der Beschuldigte hätten ein Brainstorming für den Absatz von Produkten in der Slowakei gemacht (pag. 01 001 041). Die genauen erbrachten Leistungen für die von ihm gestellten Rechnungen und deren Höhe und die Projektbezeichnungen in den Rechnungen vermochte E.________ nicht zu erklären (pag. 05 001 042 f.).