11 12.3 Aussagen 12.3.1 Aussagen von E.________ E.________ liess nach bereits zwei erfolgten Einvernahmen schriftlich mitteilen, er wolle nun Transparenz schaffen und seine Lieferanten nicht mehr schützen (pag. 14 001 007 f.). Dies führte dazu, dass E.________ in seiner nächsten Einvernahme neue Aussagen zur Zusammenarbeit mit dem Beschuldigten machte, die den Aussagen in seinen früheren Einvernahmen nicht entsprachen. Zuerst hatte er abgestritten, dass es zu Zahlungen durch andere (als die bereits bekannten) Lieferanten gekommen war (pag.