So wurden die ersten Offerten im langwierigen Bestellprozess eines Kugelschreibers ab August 2006 nur an E.________ versandt (pag. 14 005 112, 121, 123, 125, 128, 142, 147, 149, 157). In zwei aktenkundigen Cost Comparisons ist E.________ als Einkäufer aufgeführt und hat gleichzeitig als Leiter mit Unterschrift seine Zustimmung erteilt (pag. 07 100 538, 588). Auf pag. 07 100 622 findet sich eine E-Mail des Beschuldigten einzig an E.________, in der er für die Lieferung von Schlüsselanhänger Preise offeriert. Es war folglich nicht immer eine Sachbearbeiterin involviert.