Der Beschuldigte habe nie eine Offerte selbst verfasst. Die geschäftlichen Abläufe bei der I.________ AG seien nie untersucht und deren Mitarbeitende nie befragt worden. Der Schluss der Vorinstanz, wonach der höhere Bruttogewinn der I.________ AG in den Jahren 2006/2007 als in anderen Jahren vorher und nachher auf deliktische Machenschaften zurückgeführt werden müsse, sei falsch. Vielmehr seien die Veränderungen des Bruttogewinns auf konjunkturelle Schwankungen zurückzuführen. E.________ habe seine Aussagen im Laufe der Untersuchung variiert. Seine Aussagen seine vage, voller Unsicherheiten und Erinnerungslücken.