___ AG bezahlt worden. Zudem gebe es sonst keine Erklärung dafür, dass der Beschuldigte als erfahrener und erfolgreicher Geschäftsmann ohne weiteres während fast 2 ½ Jahren 10 Prozent des Umsatzes der I.________ AG mit der Privatklägerin an E.________ bezahlt hätte. Es sei beweismässig davon auszugehen, dass der Beschuldigte bzw. die I.________ AG im Rahmen einer Projektausschreibung jeweils eine erste Offerte und bei Projektänderungen allenfalls weitere, modifizierte Offerten bis zu