der I.________ AG mehr Aufträge zugehalten habe, weil er damit auch eher die Möglichkeit gehabt habe, einen Anteil für sich auf die Rechnung schlagen zu lassen. Mit dem höheren Umsatz habe die I.________ AG in den Jahren 2006 und 2007 auch einen im Durchschnitt rund 15 Prozent höheren Bruttogewinn erzielt als in anderen Jahren. Die Zahlungen an E.________ seien gegenüber der Privatklägerin in Rechnung gestellt und somit schlussendlich von ihr und nicht aus der Marge der I.________ AG bezahlt worden.