__ mit den zwei weiteren Beschuldigten F.________ und G.________ je Preisabsprachen zur Erhöhung von Offerten getroffen hatte. Der Standardablauf bei der Privatklägerin beim Einkauf von Marketingartikeln ist im Wesentlichen ebenfalls unbestritten. Bestritten und zu prüfen ist, ob der Beschuldigte und E.________ Preisabsprachen vornahmen und dadurch die Privatklägerin schädigten. 9. Beweismittel Es sind sowohl objektive als auch subjektive Beweismittel vorhanden und zu würdigen. Als objektive Beweismittel sind zahlreiche Dokumente aktenkundig. Es lie-