6 Durch diese Vorgehensweise täuschten A.________ und E.________ die Privatklägerin mehrmals über die von der I.________ AG tatsächlich offerierten Preise. Dies führte bei der Privatklägerin zu einem Irrtum über die Höhe der tatsächlich offerierten und nach entsprechender Lieferung von ihr zu bezahlenden Preise. Auf Grund ihres Irrtums vergab die Privatklägerin die Aufträge an die I.________ AG zu überhöhten Preisen und bezahlte der I.________ AG in der Folge mehrmals zu hohe Preise in einem Gesamtbetrag von CHF 81‘372.00.