Diese neuen Offerten stellte A.________ anschliessend der Privatklägerin zu oder liess diese zustellen. Weil E.________ die Höhe der jeweiligen Konkurrenzofferten kannte, bestimmte er den neuen (höheren) Preis derart, dass die I.________ AG trotzdem noch die jeweils günstigste Anbieterin war. Die günstigeren älteren Offerten waren nur E.________ (nicht aber der Privatklägerin) bekannt und wurden von E.________ geheim gehalten und vernichtet.