Die Unternehmen L.________, M.________, N.________ sowie die I.________ AG waren Lieferanten der Privatklägerin. Der Beschuldigte war seit dem Jahr 1980 Geschäftsführer der I.________ AG und seit Juli 2013 ist er alleiniges Verwaltungsratsmitglied und Geschäftsführer. Im Einkaufsprozess der Privatklägerin werden jeweils zuerst mindestens drei schriftliche Offerten von Lieferanten eingeholt. Die definitiven Offerten werden dann auf einer Kostenübersicht (sogenannte «cost comparison») zusammengestellt. In der Regel wird die günstigste Offerte akzeptiert.