7. Vorwurf Der Anklageschrift vom 25. August 2014 (pag. 16 001 001 ff.) ist zusammengefasst folgender insbesondere dem Beschuldigten vorgeworfene Sachverhalt zu entnehmen: E.________ war zwischen dem 1. September 2000 und dem 3. November 2010 bei der Privatklägerin angestellt. Er war zunächst als Sacharbeiter im Einkauf tätig und wurde später zum Leiter Einkauf Marketing befördert. Zum Aufgabenbereich von E.________ bei der Privatklägerin gehörte es, für den Einkauf von Marketingartikeln Offerten bei verschiedenen Lieferanten einzuholen, Bestellungen zu machen und die Abwicklung der Projekte zu überwachen. Die Unternehmen L.____