klage werden die Zahlungen der vom Beschuldigten geführten I.________ AG an E.________ sowie die Rechnungen des letzteren an die I.________ AG mit den jeweiligen Geldbeträgen aufgelistet (pag. 16 001 022). Die Zahlungen und Rechnungen und auch der Deliktsbetrag sind in der Anklage selbst erwähnt (pag. 16 001 017). Beim Anhang 3 handelt es sich also lediglich um eine Übersicht bzw. Präzisierung. Es ist keineswegs so, dass sich der Vorwurf nur aus diesem Anhang herleiten lässt, vielmehr ist dieser in der Anklage selbst enthalten. Es liegt keine Verletzung des Anklagegrundsatzes vor.