5. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Die Generalstaatanwaltschaft beantragte mit Eingabe vom 29. September 2015, es seien die Jahresabschlüsse (Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang) der I.________ AG für die Geschäftsjahre 2012 – 2015 zu edieren (pag. 18 667). Die Verteidigung des Beschuldigten nahm mit Eingabe vom 27. Oktober 2015 zum Beweisantrag Stellung und kam dem Begehren der Generalstaatsanwaltschaft so gleich nach, indem sie Unterlagen zu den verfügbaren Jahresabschlüssen einreichte (pag. 18 674 ff.). Die Unterlagen zum Jahresabschluss 2015 der I.________ AG wurden mit Eingabe vom 5. Dezember 2016 nachgereicht (pag. 18 757 ff.).