18 712 und 18 798). Beide Verfahren wurden mit Beschluss vom 8. Januar 2016 respektive vom 25. Januar 2017 als erledigt abgeschrieben und die betreffenden erstinstanzlichen Schuldsprüche erwuchsen in Rechtskraft (pag. 18 714 ff. und 18 799 ff.). Der Beschuldigte reichte seine frist- und formgerechte Berufungserklärung am 16. September 2015 ein (pag. 18 652). Für das Verfahren vor Obergericht ernannte die Generalstaatsanwaltschaft Staatsanwalt H.________ von der Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte als Vertretung (Verfügung vom 22. September 2015, pag.