4. zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1‘000.00. IV. 1. Das Verfahren betreffend Widerruf der mit Urteil des Gerichtskreises VIII Bern- Laupen vom 12.03.2010 für eine Geldstrafe von 3 Tagessätzen zu CHF 50.00, ausmachend CHF 150.00, gewährte bedingte Vollzug wird eingestellt. 2. Das Verfahren betreffend Widerruf der mit Urteil des Gerichtskreises VIII Bern- Laupen vom 07.06.2010 für eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 50.00, ausmachend CHF 500.00, gewährte bedingte Vollzug wird eingestellt.