27. Amtliche Entschädigung Das durch die Vorinstanz festgelegte Honorar des amtlichen Verteidigers, Rechtsanwalt B.________, wird bestätigt. Demnach entschädigt der Kanton Bern Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Vertretung von A.________ mit CHF 7‘346.15 (inkl. Mehrwertsteuer und Auslagen). A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtanwalt B.________ die Differenz von CHF 1‘620.00 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 3 StPO).