25. Fazit Strafzumessung Der Beschuldigte ist zu einer Geldstrafe von 264 Tagessätzen à CHF 50.00, total ausmachend CHF 13‘200.00, zu verurteilen. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von 3 Jahren. Weiter wird der Beschuldigte zu einer Verbindungsbusse von CHF 3‘300.00 verurteilt. Die Ersatzfreiheitsstrafe beträgt 66 Tage.