Der Beschuldigte streitet die Tat nach wie vor hartnäckig ab, was jedoch neutral zu werten ist. Die Vorinstanz gelangte zum Ergebnis, dass beim Beschuldigten aufgrund seiner gesundheitlichen und familiären Situation – er ist Vater dreier von ihm abhängiger Kinder und gesundheitlich vorbelastet – sowie aufgrund des schädlichen Einflusses, welchen die Verurteilung auf seine berufliche Situation haben wird, leicht strafmindernd zu berücksichtigen sei. Dem ist im Ergebnis beizupflichten. Insbesondere das Zusammentreffen sämtlicher Umstände vermag nach Ansicht der Kammer eine leicht erhöhte Strafempfindlichkeit zu begründen.