18. Asperation Urkundenfälschung bezüglich der Unterlagen von AH.________ Bezüglich der Urkundenfälschung der Unterlagen für den Kreditantrag von AH.________ kann vollumfänglich auf die obigen Ausführungen (E. 17 dieses Entscheids) verwiesen werden. Der Beschuldigte fälschte vier Lohnabrechnungen, welche er dazu benutzte, um für AH.________ eine (zu hohe) Kreditsumme zu beantragen, was ihm schliesslich auch gelang. Im Gegensatz zur Urkundenfälschung bezüglich der Unterlagen von W.________ erachtet die Kammer das Verschulden des Beschuldigten vorliegend als geringer.