16. Asperation Betrug bezüglich AH.________ Diese Einsatzstrafe ist infolge des Schuldspruchs wegen Betrugs bezüglich des Kreditantrags von AH.________ angemessen zu erhöhen. Diesbezüglich kann vollumfänglich auf die Ausführungen unter E. 15 dieses Entscheids verwiesen werden, da das Vorgehen des Beschuldigten und damit auch sein Verschulden im Wesentlichen identisch sind. Abweichend ist bezüglich AH.________ festzuhalten, dass der Beschuldigte durch seine Handlungen die Auszahlung eines zu hohen Kredits in der Höhe von CHF 41‘000.00 erwirkte, wobei