27 Kredits gänzlich abgesehen hätte. Stattdessen wurde W.________ aufgrund der falschen Angaben ein Kredit über CHF 80‘000.00 gewährt, wobei die Zahlungsbereitschaft von W.________ wie bereits festgestellt nicht uneingeschränkt vorhanden war. Insofern ist von einer nicht unerheblichen Verletzung des geschützten Rechtsguts auszugehen. Zur Art und Weise der Herbeiführung des Erfolgs ist festzuhalten, dass der Beschuldigte im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit als Kreditvermittler handelte.