Nach Ansicht der Kammer drängen sich jedoch vorliegend – da es sich um zwei voneinander unabhängige Vorfälle handelt – eine Differenzierung und separate Beurteilung auf. Das schwerste Delikt ist vorliegend aufgrund der Höhe des erlangten Kredits sowie der tatsächlichen finanziellen Verhältnisse des Kreditnehmers der Betrug bezüglich des Kreditantrags von W.________. Dafür wird in einem ersten Schritt die Einsatzstrafe zu bestimmen sein.