Auch aus der Tatsache, dass ein Kreditgesuch bereits einmal abgewiesen wurde (der Grund ist im ZEK Eintrag nicht vermerkt), kann grundsätzlich nichts Negatives abgeleitet werden. So ist ohne weiteres denkbar, dass der Antragsteller zum Zeitpunkt des damaligen Antrags ohne feste Anstellung etc. war und dies der Grund der Ablehnung darstellte. Unter Berücksichtigung dieser Umstände kann der Strafund Zivilklägerin keine mangelnde Vorsicht und damit Opfermitverantwortung vorgeworfen werden.