Soweit der Verteidiger weiter vorbringt, die D.________ AG hätte angesichts der in der ZEK verzeichneten offenen Kreditsumme über CHF 5‘232.00 sowie des abgelehnten Kreditantrags keinen Kredit vergeben dürfen (pag. 872), kann ihm ebenso wenig gefolgt werden. Eine offene Kreditschuld in verhältnismässig geringer Höhe kann kaum gegen die Vergabe eines neuen Kredits sprechen. Die Ablöse von bestehenden Krediten bei anderen Banken ist üblich und verbreitet. Auch aus der Tatsache, dass ein Kreditgesuch bereits einmal abgewiesen wurde (der Grund ist im ZEK Eintrag nicht vermerkt), kann grundsätzlich nichts Negatives abgeleitet werden.