24 von W.________ entnehmen. Insofern kann ihr kein nachlässiges Vorgehen vorgeworfen werden. Der Beschuldigte hat weiter Lohnabrechnungen sowie eine Bestätigung der P. C.________ GmbH über die Barauszahlung des Lohns eingereicht. Die Straf- und Zivilklägerin hatte aufgrund dieser Unterlagen keinen Anlass, an den Angaben zu zweifeln und weitere Auskünfte einzuholen.