23 gemacht wurden, da eben zu diesem Zeitpunkt keine genügenden finanziellen Sicherheiten bestanden. Zum anderen ist gerade angesichts der Tatsache, dass zwei Dokumente mit unterschiedlichen Zahlungsterminen vorliegen (20. Dezember 2011, pag. 382; 31. März 2012, pag. 384) unklar, ob bzw. dass W.________ plante, diese Mittel anderweitig zu verwenden. Dies ist gerade deshalb naheliegend, weil ansonsten keine Notwendigkeit für die Aufnahme eines Kredits in der Höhe von CHF 80‘000.00 bestanden hätte. Insofern kann festgehalten werden, dass der Verkauf der AA.