Durch dieses Verhalten hat der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin über die Zahlungsfähigkeit und den Zahlungswillen von W.________ getäuscht. Dieser Irrtum der Straf- und Zivilklägerin führte zu einer falschen Beurteilung der Solvenz von W.________ und zur Gewährung eines Kredits von CHF 80‘000.00, der bei Kenntnis der tatsächlichen Situation von W.________ (verheirateter Vater zweier Kinder, keine Anstellung bei der P. C.________ GmbH und Betreibungen in der Höhe von CHF 123‘815.05) niemals gewährt und ausbezahlt worden wäre. Dadurch trat bei der Straf- und Zivilklägerin insoweit ein Vermögensschaden ein, als W._____