Insgesamt erachtet es das Gericht daher als erwiesen, dass AH.________ nicht in der Lage war, den Kredit bzw. die Zinse und Amortisationen vertragskonform zurückzuzahlen und weiterhin nicht hierzu in der Lage ist. Indem der Beschuldigte dem AH.________ einen fiktiven Nebenerwerb „erstellte“ sowie die Miete zu tief eingetragen hat, ist zudem erwiesen, dass er von der fehlenden Rückzahlungsmöglichkeit des AH.________ wusste oder diese zumindest in Kauf nahm.» II. Rechtliche Würdigung