_ gab anlässlich der Einvernahme vom 22.04.2013 an, er habe den unterzeichneten Online-Privatkreditantrag zusammen mit den Unterlagen an die D.________ AG gesendet, gab jedoch dann an, dass er sich nicht sicher sei, ob der Beschuldigte nicht die Unterlagen mitgenommen und eingesendet habe. Weiter gab er an, die Unterlagen betreffend den Privatkreditvertrag vom 07.12.2011 inkl. Lohnabrechnung zum Nebenerwerb vom November 2011 seien wohl vom Beschuldigten an die D.________ AG eingereicht worden. Dass sich AH.________ angesichts der zeitlichen Distanz zum Tatgeschehen nicht mehr sicher ist, ist nachvoll-