_ zu Unrecht zu erhöhen. 7.8 Beweiswürdigung bezüglich des Einreichens der Unterlagen an die Straf- und Zivilklägerin Diesbezüglich kann vollumfänglich auf die nachfolgenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 704f., S. 38f. der Entscheidbegründung): «Fraglich ist weiter, ob der Beschuldigte die gefälschten Unterlagen zusammen mit weiteren Dokumenten an die D.________ AG einreichte. AH.________ gab anlässlich der Einvernahme vom 22.04.2013 an, er habe den unterzeichneten Online-Privatkreditantrag zusammen mit den Unterlagen an die D.