Weiter ist wiederum fraglich ob der Beschuldigte diesbezüglich wissentlich und willentlich gehandelt hat: Gemäss Aussagen des AH.________ hat dieser dem Beschuldigten auch den Mietvertrag ausgehändigt, welcher problematisch gewesen sein soll, da es zuerst nicht der aktuelle war. Entsprechend geht das Gericht davon aus, dass der Beschuldigte um die korrekte Miete des AH.________ gewusst hat. Weiter gab AH.________ an, der Beschuldigte habe ihm angeboten, zu einem Zwi-