So wiederholte er (auf mehrfaches Nachfragen) konstant, er habe diesem eine Ausweiskopie, Lohnabrechnungen des Spitals AJ.________, Betreibungsregisterauszüge sowie einen Mietvertrag (CHF 1‘390.00) übergeben. AH.________ gab anlässlich der Einvernahme vom 22.04.2013 konstant (auf Vorhalt der Unterlagen) an, die Angaben betreffend die Miete und den Nebenerwerb seien sowohl im Online-Privatkreditantrag vom 28.11.2011 als auch vom 05.12.2011 nicht korrekt. Am 22.04.2013 gab er weiter an, er wisse nicht, wer den Online-Privatkreditantrag ausgefüllt habe. Anlässlich der Hauptverhandlung wiederholte er dies, gab aber dann an, es sei wohl die D.___