18 sein Wissen gemacht. AH.________ sah in diesem Moment – er wurde bereits rechtskräftig wegen Betrugs und Urkundenfälschung verurteilt (pag. 631f.) – offenbar keinen Anlass mehr, von seiner eigenen Rolle abzulenken und andere Personen zu belasten. Es ist offensichtlich, dass AH.________ zu diesem Zeitpunkt keinen Anlass mehr gehabt hätte, eine falsche Belastung gegen den Beschuldigten aufrecht zu erhalten.