auch gewisse verharmlosende Tendenzen auszumachen. So machte er geltend, er habe erst später gesehen, dass der Beschuldigte einen falschen Mietzins angegeben habe (pag. 105). AH.________ versucht durchaus, seine eigene Rolle zu verharmlosen. Insofern ist nicht von der Hand zu weisen, dass er daran interessiert sein dürfte, den Beschuldigten stärker zu belasten und ihm die bedeutendere Rolle zukommen zu lassen. Hingegen ist nicht ersichtlich, wieso er den Beschuldigten überhaupt fälschlicherweise als Kreditvermittler bezeichnen sollte; für eine solche Falschbeschuldigung sind schlicht keine Gründe ersichtlich.