___ und dem Beschuldigten am selben Tag, auf den auch das Datum des Betreibungsregisterauszuges von W.________ lautet (14.11.2011; pag. 134; pag. 225). Auffallend ist dabei weiter, dass die telefonischen Kontakte zwischen dem Beschuldigten und Z.________ zeitlich meist genau mit den Treffen bzw. Textnachrichten zwischen dem Beschuldigten und W.________ übereinstimmen (pag. 135; pag. 225). Die telefonischen Kontakte blieben bis zum 30.11.2011 aktiv (pag. 225), wobei wie erwähnt der Privatkreditantrag inkl. des abgeänderten Original- Betreibungsregisterauszuges am 01.12.2011 bei der D.________ AG einging.